… des Landesverbandes Katholischer Kindertagesstätten e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Sofern für die jeweilige Fort- und Weiterbildung keine Teilnahmeeinschränkung wie z. B. bei den verpflichtenden Erhaltungsqualifizierungen zu EQ § 3 (1) und EQ § 3 (2) und der Basisfortbildung zur sexuellen Prävention im Format A3 § 5 angegeben ist, stehen die Bildungsangebote für alle Interessierten zur Verfügung.
Von den Teilnehmenden des Sozialmanagementkurses benötigen wir bei der Anmeldung eine formlose Erklärung des Trägers, dass die Kostenübernahme und die Freistellung für die Dauer der Teilnahme gewährleistet sind.
Sie können sich über unsere Homepage www.lvkita.de oder über den QR-Code, der für jede einzelne Fortbildung im Tacheles-Fortbildungsprogramm hinterlegt ist, anmelden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung, sofern vorhanden, unbedingt die Mitgliedsnummer Ihrer Einrichtung an. Für die Teilnahme an einem Online-Seminar ist es hilfreich, Ihre private E-Mail-Adresse mitgeteilt zu bekommen. Dadurch ist eher gewährleistet, dass Arbeitsmaterialien, Handout und Link rechtzeitig und mit angefügten Dateien bei Ihnen ankommen. Die Angabe Ihrer privaten E-Mail-Adresse basiert selbstverständlich auf Freiwilligkeit.
Bei der Anmeldung über die Homepage erhalten Sie eine generalisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese gilt nicht als verbindliche Zusage.
Sie erhalten von uns eine Zusage per E-Mail in Form einer Anmeldebestätigung. Durch diese wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Sollte die gewünschte Fort- oder Weiterbildung ausgebucht sein, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung. Ihren Anmeldewunsch führen wir dann auf der Warteliste. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald ein Platz frei wird.
Wird die notwendige Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterschritten, ist es gegebenenfalls notwendig, die angebotene Fort- oder Weiterbildung abzusagen. Sie werden darüber frühzeitig informiert. Tritt der Landesverband bei zu geringer Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Sie können komfortabel per Einzugsermächtigung bezahlen. Der Teilnahmebetrag wird dann erst nach Fortbildungsbeginn eingezogen. Bitte geben Sie unbedingt die Kontoinhaberin bzw. den Kontoinhaber sowie die IBAN an. Die Rechnung erhalten Sie über den Link in der Anmeldebestätigung.
Informationen zur Bezahlung per Überweisung finden Sie auf der Rechnung.
Die Zahlung einzelner Module ist jeweils im Jahr der Leistungserbringung fällig.
Den Teilnahmebeitrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Dieser Beitrag enthält nur in ausgewiesenen Fällen Unterkunft und Verpflegung/Mittagessen.
Ist im Tagungshaus eine Verpflegung enthalten, die Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen möchten, kann der Teilnahmebeitrag nicht reduziert werden.
Enthält die Ausschreibung einen Hinweis, dass die Möglichkeit zur Übernachtung besteht, bitten wir Sie, die Buchung selbstständig vorzunehmen.
Die Kosten einer vom Dienstgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme einschließlich Reisekosten werden grundsätzlich vom Dienstgeber getragen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Ein möglicher Eigenbeitrag wird in einer Qualifizierungsvereinbarung geregelt. Dabei sind Dienstgeber und Beschäftigte bzw. Mitarbeitervertretungen gehalten, die Grundsätze einer fairen Kostenverteilung unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens zu regeln. Ein Eigenbeitrag der Beschäftigten kann in Geld und/oder Zeit erfolgen.
Vom Dienstgeber veranlasst sind alle Qualifizierungsmaßnahmen, die von ihm genehmigt sind. Reisekosten umfassen Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Der Grundsatz ist die Kostenübernahme durch den Dienstgeber, die Kostenbeteiligung der Beschäftigten ist die Ausnahme.
Bei den verpflichtenden Fortbildungen zur Erhaltungsqualifizierung nach § 3 und § 5 kommt in der Regel keine Kostenbeteiligung des Beschäftigten in Betracht. Informationen finden Sie auf Seite 6 und 7 „Angebote zur Erfüllung diözesaner Fortbildungsverpflichtung“. (siehe Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart [AVO-DRS], veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2010, Nr. 5, 30.3.2010).
Rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung wird Ihnen eine Einladung mit weiteren Informationen wie z. B. Ausschreibungstext der Fort- und Weiterbildung, Angaben zu Ort und Uhrzeit etc. per Post oder per E-Mail zugesandt. Für Online-Seminare werden die Zugangsdaten und das Handout per E-Mail versendet.
Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Fortbildung eine Teilnahmebestätigung von der zuständigen Fachberatungsstelle.
Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist es möglich, Ihren Platz an eine andere Person zu übertragen. Dies gilt nur für die gesamte Veranstaltung, nicht für einzelne Tage oder Module. Wir bitten um Mitteilung bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
Wenn Sie sich von einer Fortbildung abmelden, ohne eine Ersatzperson zu benennen, gelten folgende Bedingungen:
Erfolgt ein Rücktritt oder eine Nichtteilnahme nach Beginn der Veranstaltung, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Für Fort- und Weiterbildungen im Präsenz- und Blended Learning-Format gilt:
Erfolgt ein Rücktritt zwischen der achten und zweiten Woche vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir für die Stornierung 50 % des Teilnahmebeitrages, sofern keine Ersatzperson benannt wird. Erfolgt der Rücktritt ab der zweiten Woche vor Veranstaltungsbeginn, ist der volle Teilnahmebeitrag fällig.
Für Fort- und Weiterbildungen im Online-Format gilt:
Erfolgt der Rücktritt ab dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir für die Stornierung 50 % des Teilnahmebeitrages, sofern keine Ersatzperson benannt wird. Erfolgt der Rücktritt ab dem zweiten Tag vor Veranstaltungsbeginn, ist der volle Teilnahmebeitrag fällig.
Durch Ihren rechtzeitigen Rücktritt geben Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen frühzeitig die Chance, an der Veranstaltung teilzunehmen, indem wir den frei gewordenen Platz an die eventuell auf der Warteliste geführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitervermitteln.
Für Online-Seminare oder Online-Einheiten, auch z.B. beim Blended-Learning-Format, ist nur die/der registrierte Teilnehmende zur Teilnahme berechtigt! Die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Teilnahme, wie z.B. stabile Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers sowie funktionsfähige Audio- und Videofunktionen, obliegen der Verantwortung der Teilnehmenden. Die Teilnahme insbesondere bei verpflichtenden Veranstaltungen ist nur mit Videofunktion möglich. In Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem Bildungsveranstalter und der Referentin oder dem Referenten nach einer alternativen Lösung gesucht werden.
Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt der Landesverband gegenüber den Teilnehmenden keine Haftung.
Hier finden Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.
Unsere Datenschutzbeauftragte:
Rose Müller | E-Mail: datenschutz@lvkita.de
Landhausstraße 170
70188 Stuttgart
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Telefon 0711 25251-0
gs.stuttgart@lvkita.de
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