Meldestelle „Hinweisgeberschutzgesetz“

Die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EUWhistleblowing-Richtlinie 2019/1937) gibt Mindestanforderungen für den Schutz von Hinweisgebern vor und soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße zu melden. Öffentliche und private Organisationen sind demnach verpflichtet, sichere Meldekanäle zu etablieren.
Verstöße im Anwendungsbereich des Gesetzes

Verstöße, die sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person in einem beruflichen Kontext steht oder stand wie Verstöße gegen Strafvorschriften oder Bußgeldbewehrte Verstöße, die Gesundheit/Leben gefährden.

Wer kann sich an die Meldestelle wenden?

Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Freiberufler, Praktikanten, Dienstleister, Auftragnehmer, Lieferanten, Leiharbeitnehmer sowie Ehemalige und zukünftige Arbeitnehmer.

Organisationspflichten des Landesverbandes

Meldungen müssen mündlich oder in Textform sowie auf Wunsch in persönlicher Weise ermöglicht werden. Es gibt keine Verpflichtung zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals. Dazu wird im Internet eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse veröffentlicht sowie eine zentrale Rufnummer, über die Meldewillige an die benannten Personen vermittelt werden.

Benennung der Meldestelle
Der Landesverband benennt als Ansprechpartnerinnen für Beschwerden:

Fachberatung Rottenburg
Tina Weber
Tel.: 07457 9315789

Fachberatung Tuttlingen
Manuela Langgartner
Tel.: 07461 968829

Geschäftsstelle Stuttgart
Athina Nalbanti
Tel.: 0711 2525114

Die Ansprechpartnerinnen sind unter folgender E-Mail zu erreichen:
hinweisgeberschutz@lvkita.de

Auftrag ist es, sämtliche Beschwerden zu bearbeiten, die sich auf die o.g. Aspekte beziehen. Bei Bedarf kann externe Beratung in Anspruch genommen werden.

Landesverband Kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ​

Landhausstraße 170
70188 Stuttgart
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Fachverband des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
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