Verstöße, die sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person in einem beruflichen Kontext steht oder stand wie Verstöße gegen Strafvorschriften oder Bußgeldbewehrte Verstöße, die Gesundheit/Leben gefährden.
Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Freiberufler, Praktikanten, Dienstleister, Auftragnehmer, Lieferanten, Leiharbeitnehmer sowie Ehemalige und zukünftige Arbeitnehmer.
Meldungen müssen mündlich oder in Textform sowie auf Wunsch in persönlicher Weise ermöglicht werden. Es gibt keine Verpflichtung zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals. Dazu wird im Internet eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse veröffentlicht sowie eine zentrale Rufnummer, über die Meldewillige an die benannten Personen vermittelt werden.
Fachberatung Rottenburg
Tina Weber
Tel.: 07457 9315789 oder 0711 995851-79
Fachberatung Tuttlingen
Manuela Langgartner
Tel.: 07461 968829 oder 0711 995851-85
Geschäftsstelle Stuttgart
Athina Nalbanti
Tel.: 0711 2525114 oder 0711 995851-89
Die Ansprechpartnerinnen sind unter folgender E-Mail zu erreichen:
hinweisgeberschutz@lvkita.de
Landhausstraße 170
70188 Stuttgart
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Telefon 0711 995851-0
gs.stuttgart@lvkita.de
www.lvkita.de