Anforderungen für Sanitäreinrichtungen in Kitas gelockert
13. Mai 2025
In einem Rundschreiben vom 30. April informiert der KVJS über die „Sanitäreinrichtungen in Kindertageseinrichtungen“ und weist dort auf ein Schreiben des Landesgesundheitsamts vom 16. April 2025 hin. In dem Schreiben stellt das Gesundheitsamt einen „Entlastungsvorschlag zum Thema Sanitärausstattung in Kindertageseinrichtungen“ vor. Ziel des Entlastungsvorschlags sei „die Stärkung der Eigenverantwortung der Einrichtungsträger und eine Erweiterung des Ermessensspielraums im Hinblick auf die Sanitärausstattung“.
Diese Flexibilisierung bei der Anwendung der bestehenden fachlichen Hinweise des Landesgesundheitsamtes kann eine Erleichterung für Kitas bringen. Wenn es z. B. um Erprobungen geht, die von allen Seiten geprüft und unterstützt werden, aber bisher an Vorschriften für ein zusätzliches Waschbecken oder eine zusätzliche Toilette gescheitert sind. Aus Sicht des Landesverbands ist es positiv zu sehen, wenn Entscheidungen im Einzelfall von den Rahmenbedingungen vor Ort abhängig gemacht werden, solange das Wohl der Kinder im Vordergrund steht. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass die fachlichen Hinweise des Landesgesundheitsamtes nicht aufgehoben wurden, sondern weiterhin – mit einem erweiterten Ermessenspielraum – die Grundlage für die Beurteilung der Gesundheitsämter bilden.