Pädagogische Leitungszeit wird fortgeführt
18. Dezember 2024
Diese für Kitas erfreuliche Nachricht basiert auf einer Verlängerungsvereinbarung des Vertrags zur Umsetzung des KiQuTG und wird zunächst bis Ende Oktober 2025 nahtlos fortgeführt, wie das Kultusministerium in einer Mitteilung berichtet. Der Gesetzentwurf, der die Finanzierung von pädagogischer Leitungszeit für den genannten Zeitraum sichern soll, wurde vom Landtag am 13. Dezember beschlossen. Was Inhalt und Umfang der Leitungszeit betrifft, bleibt es bei den bisherigen Regelungen, wonach die pädagogische Leitungszeit sechs Wochenstunden je Einrichtung umfasst, die je nach Anzahl weiterer Gruppen nach Maßgabe der KiTaVO erweitert wird. Diese Zeit stellt ein Mindestkontingent für die Wahrnehmung pädagogischer Leitungsaufgaben zur Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen dar.
Auf Bundesebene wurde bereits im Oktober das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das KiTa-Qualitätsgesetz bis Ende 2026 fortgesetzt und auf Grundlage der Ergebnisse des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung inhaltlich weiterentwickelt.
Mit der Weiterentwicklung wird das KiQuTG auf die sieben Handlungsfelder fokussiert, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung besonders wichtig sind:
• Bedarfsgerechtes Angebot
• Fachkraft-Kind-Schlüssel
• Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
• Stärkung der Leitung
• Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
• Förderung der sprachlichen Bildung
• Stärkung der Kindertagespflege
Die Weiterentwicklung durch das KiQuTG tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die fiskalische Vorschrift zur Änderung der Umsatzsteueranteile wird aber erst dann zum Tragen kommen, wenn alle Länder die Verträge, die zur Umsetzung des KiQuTG geschlossen worden sind, geändert haben. Hiermit ist erst Mitte 2025 zu rechnen.